Der betriebliche Energieverbrauch nimmt vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden Energiekosten eine wachsende Bedeutung im Unternehmen ein. Denn der Faktor Energie stellt heute im unternehmerischen Kontext einen nicht unwesentlichen Kostenblock dar. Diesen gilt es zu regeln und dabei möglichst klein zu halten. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen des betrieblichen Energiemanagement die Durchführung von Energieaudits ein schlüssiger Schritt. Hierbei erfassen sowie analysieren Sie alle Energieverbräuche. So können Sie Potenziale zur Energieeffizienzverbesserung aufdecken.
Doch nicht nur die Vernunft fordert Energieaudits – seit 2015 stellt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für alle Unternehmen, die kein KMU sind, die verpflichtende Anforderung der Durchführung von Energieaudits. Hierbei sind vorrangig zwei Normen relevant: die ISO 50001 sowie die DIN EN 16247. Die DIN EN 16247 regelt die allgemeine Durchführung von Energieaudits im Energiemanagement. Wird hingegen ein Energieaudit im Rahmen eines ISO 50001 Energiemanagementsystems durchgeführt so wird die Konformität des Systems mit den Anforderungen der Norm überprüft und seine Wirksamkeit bewertet. Hier ist die Voraussetzung für das Energieaudit also ein bestehendes Energiemanagementsystem, wohingegen ein Energieaudit nach EN 16247 von allen Unternehmen durchgeführt werden kann.
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Fachinfos zum Energiemanagement ISO 50001 & EN 16247
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Energiemanagement Themen aus dem Expertenbrief
Lesen Sie jetzt:
Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G – Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist jetzt Pflicht!
Das Energiedienstleistungsgesetzt, kurz EDL-G, wurde im April 2015 aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Hierbei ergaben sich einige teils grundlegende Änderungen für Betriebe und Organisationen, wie die neue Pflicht zur Durchführung von Energieaudits. Dieses Energieaudit nach DIN EN 16247 – 1 soll in allen Unternehmen in einem Zyklus von vier Jahren durchgeführt werden. Mit Ausnahme von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU). Von den Änderungen im Energiedienstleistungsgesetzt EDL-G sind auch die Energieauditoren, die ein Energieaudit nach DIN EN 16247 entsprechend diesem Gesetzt durchführen, betroffen. Die Anforderungen an Energieauditoren wurden neu definiert und im Rahmen dessen merklich verschärft. Wie die neuen Forderungen des EDL-G konkret aussehen, erfahren Sie in diesem Fachinfo Artikel[…]
>>Hier geht es zum vollständigen Artikel „EDL-G – Ein Energieaudit ist jetzt Pflicht!“.
NAPE Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – Deutschland muss handeln
Im Zuge der Energiewende ist die Energieeffizienz ein zu Unrecht häufig übergangener Faktor. Im Jahr 2020 soll der gesamte Energieverbrauch der Europäischen Union im Vergleich zum Jahr 2007 um 20 Prozent auf 1086 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (RÖE) verringert werden. Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, den Endenergieverbrauch in Deutschland bis ins Jahr 2020 um weitere 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012 auf 194,3 Millionen Tonnen RÖE zu senken. Im Oktober 2014 wurde der Energie- sowie Klimarahmen für die EU bis 2020 durch den Europäische Rat (Gremium aus Regierungs- und Staatschefs der Europäischen Union) verabschiedet. Einen Monat später hat die Regierung in Deutschland dann den sogenannten NAPE – Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – für die Bundesrepublik der Öffentlichkeit präsentiert. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz gibt schließlich Auskunft darüber, wie Deutschland sein Energieeffizienzziel für 2020 erreichen soll. Lesen Sie in diesem Fachinfo Artikel, was der NAPE fordert[…]